Erklärung zum Lebensrecht

11. Juni 1989

Vom 9. - 11. Juni 1989 trafen sich Eltern von Menschen mit Down-Syndrom (Chromosomenstörung Trisomie 21 u.ä.) mit ihren Kindern in Bethel. Die Teilnehmer stellten mit großer Betroffenheit die sich in letzter Zeit verstärkenden Tendenzen fest, Lebensrecht und Lebensqualität für bestimmte Menschen in Frage zu stellen.

Die Teilnehmer fordern:

  • die Unantastbarkeit allen menschlichen Lebens ohne jede Einschränkung,
  • jeden Menschen so anzunehmen, wie er ist,
  • keine Aussonderung, auch nicht vor der Geburt,
  • keine Unterscheidung zwischen lebenswert und lebensunwert,
  • daß das Recht, Mensch zu sein, für alle Individuen gilt und nicht zur Diskussion steht.

Menschen mit Down-Syndrom (und andere Menschen, die spezielle Hilfe benötigen) sind Person und Persönlichkeit (so der Titel des einleitenden Vortrages dieser Tagung). Sie gehören selbstverständlich zu unserer Gesellschaft, mit allen Rechten, auch auf Hilfe, die jedem Menschen zustehen. Sie sind zugleich Herausforderung und Bereicherung des menschlichen Zusammenlebens