Orofaziale Regulationstherapie im Castillo Morales Konzept

Diese zusammenfassende Darstellung wendet sich vor allem an Eltern eines Kindes mit Down-Syndrom. Sie soll einen ersten Überblick ermöglichen. Dazu ist die Thematik stark vereinfacht dargestellt. Interessierte Leser seien auf die unten angegebene weiterführende Literatur hingewiesen.

Was ist die orofaziale Regulationstherapie?

Anfang der siebziger Jahre entwickelte Dr. med. Rodolfo Castillo Morales in Cordoba, Argentinien, diese Therapie. Sie ist Teil eines Konzepts und wird in Deutschland in den meisten Behandlungszentren angewendet.

Unter orofazialen Fehlfunktionen werden sensorische und motorische Auffälligkeiten im Mund- und Gesichtsbereich verstanden, also offener Mund, Zungenvorlage, Mundatmung, Saug- und Schluckstörungen, Trink- und Kaustörungen, übermäßiger Speichelfluss, Zahnstellungs- und Bisslageabweichungen, Über-/Unterempfindlichkeiten, sowie Bewegungsstörungen beim Schlucken und Sprechen.

Orofaziale AuffŠlligkeiten beim Down-Syndrom

  • offener Mund,
  • erhöhter Speichelfluss,
  • hypotone (zu wenig angespannte), vorverlagerte und auch aktiv vorgestreckte Zunge, die im Vergleich zur kleinen Mundhöhle relativ zu gross wirkt,
  • Hypotonie (Unterspannung) von Lippen, Wangen und der übrigen Mundmuskulatur,
  • offener Biss, hoher und schmaler Gaumen, (Pseudo-) Progenie (scheinbares und später tatsächliches Vorstehen des Unterkiefers vor dem Oberkiefer) und Dysgnathien (Kieferfehlentwicklungen), Unregelmäßigkeiten des Zahndurchbruchs und Erkrankungen des Zahnhalteapparates,
  • die hohe Infektanfälligkeit
  • eingeschränkte Zungenfeinbewegung z.B. mit Vorpressen beim Schlucken und Sprechen, u. a. m.
     

Ganzkörperlicher Zusammenhang:

Die orofaziale Regulationstherapie
ist Teil des umfassenden Castillo Morales Konzepts, das seit 1997 nur noch als sechswöchige Ausbildung gelehrt wird (die z.Tl. im Ausland noch angebotenen Kurzkurse von 2 Wochen sind qualitativ unzureichend). Da die orofazialen Funktionen in direkter Wechselwirkung mit dem ganzen Körper stehen, werden orofazialen Störungen immer ganzkörperlich behandelt, unter Einbeziehung der Kommunikation und des visuellen Systems. Im Verlauf der Therapie kommen oft direkte Hilfestellungen und Übungen am Mund-Gesichtsbereich hinzu.

Die orofaziale Regulationstherapie umfasst

  1. die funktionelle orofaziale Untersuchung,
  2. ganzkörperliche Hilfestellungen und Übungen auf neurophysiologischer Basis und Übungen und Hilfestellungen für den Mund- und Gesichtsbereich, und
  3. ggf. die Gaumenplatte.
     

Funktionelle Diagnostik und Indikation

Der detaillierten Befunderhebung der gestörten orofazialen Funktionen kommt große Bedeutung zu. Sie steht nicht nur am Anfang und Ende der Therapie, sondern muss sie ständig begleiten. Dazu werden regelmäßige Verlaufskontrollen der Behandlung durchgeführt und die Eltern um gute häusliche Beobachtung gebeten.

Wesentlich für die Indikation zur orofazialen Regulationstherapie sind Beobachtungen des Mund-/Gesichtsbereiches in verschiedenen Situationen und Funktionen:

Zum Beispiel wird die Zungenposition beim Kind mit Down-Syndrom in Ruhe, in Rücken- und Bauchlage, im Sitzen, im Stand und beim Spiel beurteilt, ausserdem beim Trinken, Essen und beim Sprechen. Bei Säuglingen werden besonders auch die Saug- und Schluckbewegungen beobachtet.

Übungen und Hilfestellungen

Da orofaziale Bewegungen und sonstige Körperbewegungen über Wirbelsäule, Gelenke und Muskelketten in engem Zusammenhang stehen, wird vom gesamten Körper her gearbeitet. Wichtig ist die aufgerichtete Rumpf- und Kopfhaltung.

Bei Kindern mit Down-Syndrom ist fast immer eine physiotherapeutische Behandlung der Muskelhypotonie und der charakteristischen Aufrichtungsmängel im Rumpfbereich notwendig, zum Beispiel mit der neuromotorischen Entwicklungstherapie (Castillo-Morales, 1978), mit der Bobath-Therapie oder der Vojta-Therapie. Eine aufgerichtete Körperhaltung wird auch in jeder Sitzung der orofazialen Regulationstherapie erneut angestrebt.

Es gibt verschiedene Übungsschwerpunkte:

  • Modellation von Muskeln, Sehnen und Bindegewebe des ganzen Körpers; bei Kindern mit Down-Syndrom meist verbunden mit Tonuserhöhung und direkter Überleitung in eine Funktion, z.B. Greifen, Sitzen usw. Dies wird oft mit der Neuromotorischen Entwicklungstherapie erreicht, einem weiteren Baustein im Castillo Morales Konzept.
  • Motorische Ruhe für die Zentrierung der Aufmerksamkeit, des Blickkontaktes, der Handbewegungen und der Kommunikation.
  • Ganzkörperliche Einwirkung auf den Atem.
  • Modellation von Schultern, Hals, Kopf und Gesicht, gefolgt von der Stimulation motorischer Zonen im Gesicht.
  • Streichen, leichter Druck, Zug und Vibration sind weitere Behandlungs“techniken“, z.B. an den Wangen, Lippen, Saugstimulation usw.
  • Bei der Basisübung und ihren Variationen werden (z.B. in Rückenlage) Schulter, Nacken und Kopf in unterschiedlicher Weise gehalten, vorsichtig gebeugt und gedreht. Dies löst Bewegungen im Mund- und Schlundbereich sowie Schluckbewegungen aus. Der gesamte orofaziale Bereich wird aktiviert.
  • Ausnahmsweise auch behutsam kreisende und streichende Bewegungen im Mund, und zwar vor allem seitlich.
     

Merksatz

Für alle Arten der „Mundtherapie” gilt, dass der Mund- und Gesichtsbereich mit zu den sensibelsten, verletzlichsten und intimsten Zonen unseres Körpers gehört. Unser Kontakt muss stets freundlich, einfühlsam und behutsam sein, dem Kind Sicherheit vermitteln und ihm genügend Zeit und Raum geben, um Vertrauen zu fassen.

Die Gaumenplatte

Ein wichtiges Mittel der orofazialen Regulationstherapie ist die Gaumenplatte. Sie ist nur bei mangelndem Erfolg der manuellen Therapie nötig und unterstützt diese. Im Laufe der jetzt 30-jährigen Erfahrungen ist es seltener geworden, dass eine Platte zusätzlich nötig wird (5 – 10% der Kindern mit Down-Syndrom), weil die umfassenden Übungsprogramme meist ausreichend helfen.

Die Platte ist „ein Spielzeug für die Zunge“. Als Fremdkörperreiz stimuliert sie Zunge, Lippen und Wangen und wird mit dem Ziel eingesetzt, abweichende Bewegungsmuster zu bremsen oder umzulenken und neue Bewegungen anzubahnen.

Die aus der Kieferorthopädie bekannten Platten bestehen meist aus gehärtetem Acryl und sind entsprechend dem individuellen Gaumenabdruck geformt. Sie saugen sich durch Unterdruck am zahnlosen Oberkiefer fest, oder halten mit Drahtklammern an den Zähnen. Während des Zahndurchbruchs ist der Halt schwierig, bzw. muss oft verändert werden, daher sollte pausiert werden. Platten aus weichem Material können manchmal helfen, wenn der Halt bei Acrylplatten und Tiefziehplatten nicht gelingt.

Unabhängig davon, und evtl. als Vorbereitung auf eine Gaumenplatte, lohnt sich bei schlaff offenen Lippen der Versuch, das Kind zu einem spielerischen Halten einer Mundvorhofplatte zu motivieren. Sie soll nur unter Mithilfe eines Erwachsenen zum mehrfach täglichen spielerischen Halten mit den Lippen verwendet werden und nicht länger Mund verbleiben. Sonst könnte sie die Vorlage von Zunge und Unterkiefer begünstigen.

Funktionsweise und Einsatz der Gaumenplatte

Der Stimulationsreiz der Gaumenplatte auf die Zunge wird durch einen ovalen Hohlknopf bewirkt, der im hinteren Bereich der Platte aufgesetzt ist. Er übt einen unwillkürlichen Berührungsreiz auf die Zunge (Fremdkörperreiz) aus. Hierbei gibt es mehrere Varianten.

Die bei Kindern mit Down-Syndrom oft - passiv oder aktiv - vorverlagerte Zunge soll nach hinten/oben orientiert werden, also in eine Position, die für den korrekten Schluckablauf nötig ist. Günstig ist der Hohlknopf – im Gegensatz zu beweglichen Reizkörpern – dadurch, dass er der Zunge ein festes Widerlager bietet und sie zum Gegendruck sowie zum Spiel mit dem Vakuumeffekt anregt. Ausserdem wird der Mundschluss erleichtert.

Zusätzlich befinden sich vorn an der Gaumenplatte Rillen oder Noppen zur Stimulation der beim Down-Syndrom typischerweise schmalen und inaktiven Oberlippe.

Um den Fremdkörperreiz zu erhalten, soll die Gaumenplatte mehrfach täglich kurz in den Mund eingesetzt werden. Sie soll nicht beim Essen und nicht beim Schlafen getragen werden.

Nach allmählicher Gewöhnung wird die Platte über den Tag verteilt etwa 3 mal 1 Stunde bis 4 mal 1/2 Stunde eingesetzt.

Gegenanzeigen

Alle Hilfestellungen und Übungen sollten nie gegen den Widerstand des Kindes ausgeführt werden. Sie müssen spielerisch, mit Geduld und Charme dem Kind nahegebracht werden. Das gilt auch für Gaumenplatten und kieferorthopädische Geräte.

Für Gaumenplatten gilt außerdem, dass auf sie bei unzureichender Nasenatmung, die durch einen Hals-, Nasen-, Ohrenarzt abgeklärt werden muss, bei fehlendem Würge- bzw. Hustenreflex sowie bei schweren Stereotypien im Mundbereich verzichtet werden sollte.

Behandlungsbeginn

Die Behandlung kann in jedem Lebensalter beginnen, ist aber als Frühbehandlung besonders wirkungsvoll. Je nach Ausprägung der orofazialen Auffälligkeiten, z.B. passive oder aktive Vorverlagerung der Zunge, kann schon in der ersten Lebenswoche begonnen werden. Die Behandlung dauert je nach Erfolg meist ein, manchmal zwei Jahre. Wegen des Oberkieferwachstums muss die Platte korrigiert oder neu angefertigt werden, vor der Zahnung meist alle drei bis sechs Monate.

Auch bei einem älteren Kind mit Down-Syndrom sind die Übungen, evtl. in Verbindung mit der Gaumenplatte, wirksam, z.B. bei Vorverlagerung von Zunge und Unterkiefer, schlaff offenen Lippen, bei Kaustörungen oder zur Unterstützung der Sprachtherapien. Diese Möglichkeiten müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Behandlungskontrolle und Elternmitarbeit

Um eine sinnvolle Behandlung mit den Übungen und der Gaumenplatte im Rahmen der orofazialen Regulationstherapie zu gewährleisten, sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Dabei sind der Sitz der Platte und die Reaktionen der Mundfunktionen auf die Platte gut zu beobachten: wird die erwünschte Verbesserung der Zungenbeweglichkeit erreicht oder wirkt die Stimulation in die falsche Richtung bzw. tritt eine Gewöhnung an die Platte ein? In den letzteren Fällen ist die Therapie zu ändern oder ggf. zu unterbrechen.

Die Kontrollen sind gemeinsame Aufgabe der Eltern, Therapeuten (Logopädin, Physiotherapeutin, Ergotherapeutin mit 6-wöchiger Castillo Morales Ausbildung usw.) und der Ärzte (Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde). In manchen Städten ist dies in Form einer „Mundsprechstunde“ organisiert. Von den Eltern verlangt eine orofaziale Regulationstherapie mit Gaumenplatte Einsatz und Interesse: Durchführung der Hilfestellungen und Übungen und ggf. das Einsetzen der Platte zu Hause sowie Termine und Kontrollen bei den Therapeuten und Ärzten; schließlich das Erlernen der häuslichen Übungen und gute Beobachtung der Reaktionen des Kindes, um eintretende Änderungen zu erkennen.

Orofaziale Regulationstherapie - was ist sie nicht?

Fälschlicherweise wird manchmal unter der orofazialen Regulationstherapie nur die Gaumenplatte verstanden und als "Allheilmittel" betrachtet. Dass dies so nicht ist, sollte diese kurze Einführung deutlich machen. Nur durch ein gutes Zusammenspiel von Beobachtung, den speziellen ganzkörperlichen und mundmotorischen Übungen und der Gaumenplatte ist es möglich, bei den behandelten Kindern die Bewegungsmuster im Mundbereich positiv zu beeinflussen in Richtung auf

  1. eine korrekte Zungen- und Unterkieferlage,
  2. einen guten Mundschluss,
  3. gute Kaubewegungen und
  4. möglichst gutes Sprechen.
     

Literatur:

Castillo-Morales, R: Die Orofaziale Regulationstherapie. 2. Aufl., Pflaum, München 1998

Castillo Morales R (2000) Castillo Morales–Konzept: Die motorische Ruhe, Ergotherapie und Rehabilitation 5:2000, 20-24

Enders A., Haberstock B.: Das Castillo Morales Konzept. Frühförderung interdisziplinär, 23. Jg. (2004): 31- 34

Haberstock B (1999) Castillo Morales Konzept, In: Hartmannsgruber R und Wenzel D, Physiotherapie Band 12 Pädiatrie Neuropädiatrie, Georg Thieme Verlag Stuttgart, 118-139

Limbrock, GJ, Hoyer, H, Scheying, H (1990) Regulation therapy by Castillo-Morales in children with Down syndrome: primary and secondary orofacial pathology. J.Dentistry for Children, 437-444

Limbrock GJ, Hoyer H, Deneke B, Schlote-Prelle M (1993) Zur Wirkung der Gaumenplatte bei Kindern mit Down-Syndrom im Rahmen der Orofazialen Regulationstherapie nach Castillo Morales. Quintessenz Zahntechnik 19, 1129-1143

Limbrock GJ, Korbmacher H, Bender MP (2004) Mund- und Sprechentwicklung bei Kindern mit Down-Syndrom 12 Jahre nach Therapie im Castillo Morales Konzept. pädiatrie hautnah 4, 223-226 (link: www.paediatrie-hautnah.de)

Zusammengestellt von G. Johannes Limbrock (08/2006)