Einkommensteuer, Zumutbare Belastung

Unsere Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihren";Steuertipps. . ."; heißt es auf Seite 9:

";Von den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen zieht das Finanzamt noch die ";zumutbare Belastung"; ab, die sich nach der Höhe des Einkommens, der Anzahl der Kinder und dem Familienstand richtet.";

Wie errechnet sich diese Belastung? Über eine kurze Mitteilung würde ich mich freuen.

Herzlichen Gruß
Hermann Stüssel, Bielefeld

Die Antwort:

Finanzministerium NRW Düsseldorf, 11.02.2000
S 2284 - Stu 60 - V B 3

Berechnung der zumutbaren (Eigen-)Belastung (§ 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG -)

Ihre E-Mail Anfrage vom 24.01.2000

Sehr geehrter Herr Stuessel,

zu Ihrer Anfrage vom 24.01.2000 ist folgendes zu bemerken:

Von den neben dem Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigungsfähigen außergewöhnlichen Belastungen wird eine zumutbare (Eigen-)Belastung abgezogen, die von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der Anzahl der Kinder und dem Familienstand des Steuerpflichtigen abhängig ist(§ 33 Abs. 3 EStG).

Der ";Gesamtbetrag der Einkünfte";ist die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten abzüglich des Altersentlastungsbetrags (der Steuerpflichtige muss vor Beginn des Kalenderjahres sein 64. Lebensjahr vollendet haben) und des Abzugsbetrags bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften (§ 2 Abs.3 EStG; der Gesamtbetrag der Einkünfte ist aus dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.

Die zumutbare Belastung beträgt:

bei einem
Gesamtbetrag
der Einkünfte

1. bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder
haben und deren Einkommensteuer berechnet wird

2. bei Steuerpflichtigen mit

a.) nach dem Grundtarif
(i.d.R. Alleinstehende)

b.) nach dem Splittingtarif
(i.d.R. Verheiratete)

a.) einem oder zwei
Kindern

b.) drei oder mehr
Kindern

bis 15.340 Euro

5 %

4 %

2 %

1 %

über 15.340 Euro
bis 51.130 Euro

6 %

5 %

3 %

1 %

über 51.130 Euro

7 %

6 %

4 %

2 %

des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Beispiel: Die Steuerpflichtigen A und B sind verheiratet und haben zwei Kinder.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 50.000 DM.

Lösung: Die zumutbare Belastung beträgt 3% von 50.000 DM = 1.500 DM.

Ich hoffe, Ihnen mit den vorstehenden Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
gez. Pöter


Die o.g. Beträge wurden gemäß dem EStG als Euro-Beträge geändert