Einkommensteuer, Zumutbare Belastung
Unsere Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihren";Steuertipps. . ."; heißt es auf Seite 9:
";Von den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen zieht das Finanzamt noch die ";zumutbare Belastung"; ab, die sich nach der Höhe des Einkommens, der Anzahl der Kinder und dem Familienstand richtet.";
Wie errechnet sich diese Belastung? Über eine kurze Mitteilung würde ich mich freuen.
Herzlichen Gruß
Hermann Stüssel, Bielefeld
Die Antwort:
Finanzministerium NRW Düsseldorf, 11.02.2000
S 2284 - Stu 60 - V B 3
Berechnung der zumutbaren (Eigen-)Belastung (§ 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG -)
Ihre E-Mail Anfrage vom 24.01.2000
Sehr geehrter Herr Stuessel,
zu Ihrer Anfrage vom 24.01.2000 ist folgendes zu bemerken:
Von den neben dem Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigungsfähigen außergewöhnlichen Belastungen wird eine zumutbare (Eigen-)Belastung abgezogen, die von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der Anzahl der Kinder und dem Familienstand des Steuerpflichtigen abhängig ist(§ 33 Abs. 3 EStG).
Der ";Gesamtbetrag der Einkünfte";ist die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten abzüglich des Altersentlastungsbetrags (der Steuerpflichtige muss vor Beginn des Kalenderjahres sein 64. Lebensjahr vollendet haben) und des Abzugsbetrags bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften (§ 2 Abs.3 EStG; der Gesamtbetrag der Einkünfte ist aus dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.
Die zumutbare Belastung beträgt:
bei einem |
1. bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder |
2. bei Steuerpflichtigen mit |
||
a.) nach dem Grundtarif |
b.) nach dem Splittingtarif |
a.) einem oder zwei |
b.) drei oder mehr |
|
bis 15.340 Euro |
5 % |
4 % |
2 % |
1 % |
über 15.340 Euro |
6 % |
5 % |
3 % |
1 % |
über 51.130 Euro |
7 % |
6 % |
4 % |
2 % |
des Gesamtbetrags der Einkünfte. |
||||
Beispiel: Die Steuerpflichtigen A und B sind verheiratet und haben zwei Kinder.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 50.000 DM.
Lösung: Die zumutbare Belastung beträgt 3% von 50.000 DM = 1.500 DM.
Ich hoffe, Ihnen mit den vorstehenden Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Pöter
Die o.g. Beträge wurden gemäß dem EStG als Euro-Beträge geändert