Alinas erster Schultag mit Hürden
Eltern möchten integrative Erziehung für ihre behinderte Tochter durchsetzen
Von Hermann Egelseer-Ludwig
Kreis Höxter. Mit Riesenfreude sieht die achtjährige Alina Materne aus Steinheim heute ihrem ersten Schultag in einer Grundschule entgegen. Ihre Eltern Adele und Karl-Heinz Materne führen unterdessen mit dem Schulamt des Kreises Höxter und der Bezirksregierung einen Rechtsstreit über diese Einschulung. Alina mit Down-Syndrom soll nach Meinung der Aufsichtsbehörden in der Sonderschule für Geistigbehinderte in Eversen beschult werden, die Eltern setzen indes auf eine integrative Erziehung in einer wohnortnahen Grundschule und hoffen weiterhin auf eine gütliche Einigung. Andernfalls muss das Verwaltungsgericht die abschließende Entscheidung fällen. Bis zur endgültigen Klärung wird Alina in einer allgemeinen Grundschule unterrichtet.
Bereits zum letzten Schuljahresbeginn gab es bei der Einschulung Alinas Schwierigkeiten, die damit endeten, dass sie zurückgestellt wurde und ein weiteres Jahr im Waldorf-Kindergarten in Steinheim betreut wurde. In diesem Schuljahr hat Adele Materne alle Anstrengungen unternommen, um Eltern zu finden, deren Kinder ebenfalls einen besonderen Betreuungsbedarf haben. Sie hat Plakate gedruckt, Handzettel verteilt und mit Kinderärzten gesprochen. Ihre Werbung für den integrativen Unterricht blieb allerdings erfolglos. Ein weiteres Kind (sechs Jahre alt) aus dem Raum Warburg wäre in Frage gekommen, um gemeinsam mit Alina in einer allgemeinen Grundschule unterrichtet zu werden. Diese Eltern erklärten sich damit einverstanden, ihr Kind zunächst ein Jahr in die von-Galen-Schule nach Frohnhausen zu schicken.
Das Schulamt des Kreises Höxter hat nach eingehenden Untersuchungen entschieden, dass der beste Förderort für Alina zur Zeit eine Schule für Geistigbehinderte sei. Hier habe Alina die Möglichkeit, ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechend individuell gefördert zu werden. Hier erhalte sie die individuelle Zuwendung und Hilfen, die sie einfordere und benötige.
Ein Dilemma des ländlichen Raumes
Aufgrund des umfangreichen sonderpädagogischen Förderbedarfs könne das Kind im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts nicht ausreichend gefördert werden. Bei einer Einzelintegration könne Alina im besten Fall höchstens vier Stunden wöchentlich von einem Sonderpädagogen gefördert und betreut werden. Im Übrigen müsste Alina in der relativ großen Lerngruppe einer Grundschulklasse als einzige Schülerin zieldifferent gefördert werden.
Wolfgang Tomiak, Leitender Regierungsschuldirektor der Bezirksregierung in Detmold, sieht durchaus Perspektiven für Alina, in einer integrativen Klasse unterrichtet zu werden. Es sei allerdings das Dilemma des ländlichen Raums, dass dort bisweilen nicht genügend behinderte Kinder zusammenkämen, um in einer Lerngruppe in ausreichendem Maße gefördert zu werden.
Sein Kompromissvorschlag lautete, dass Alina wie das Kind aus dem Warburger Land, zunächst ein Jahr in die Schule nach Eversen geht, um dann noch einmal zu schauen, ob Möglichkeiten des integrativen Unterrichts gefunden werden können. Diesen Weg ist die Familie aus Warburg gegangen.
Adele und Karl-Heinz Materne zweifeln jedoch an, dass ihr Kind jemals wieder in eine allgemeine Schule kommt, wenn es erst einmal in einer Sonderschule unterrichtet wird. Daher wollen sie diese Zuweisung weiter verhindern, zumal die Behörden aus den Fachgutachten nach ihrer Ansicht stets nur das Negative über Alina herauslesen würden. Für sie steht fest, dass sich ihre Tochter im gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern besser entwickeln würde. Diese Ansicht wird bestärkt von Prof. Dr. Gitta Ziehlke, die sich an der Uni Paderborn des Themas ";Integrative Erziehung"; angenommen hat.
Dr. Ziehlke wirft den Behörden vor, die Integration nicht zu unterstützen. Dies betreffe besonders die geistig behinderten Kinder, deren Eltern vielfach auf sich allein gestellt seien. Es sei ein Manko, dass die Schulämter kein Kommunikationsnetz für betroffene Eltern einrichten würden. Sie will daher eine Gesprächsrunde in Paderborn einrichten, in der sich Eltern von behinderten Kindern informieren und sich gegenseitig helfen können.
Besonders im ländlichen Raum sei die Integration ein großes Problem, erklärte die Dozentin. In Ballungsgebieten sei es vielfach einfacher, Integrationsklassen zu bilden. Unterricht in integrativen Klassen Diese Problematik sieht auch Schuldezernent Wolfgang Tomiak: ";Wenn man drei Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammenfassen könnte, hätte man schon zwölf Stunden Betreuung in der Woche sichergestellt. Dies ist leider in diesem Jahr nicht möglich";, meinte Tomiak zu diesem strittigen Verfahren in Steinheim.
600 behinderte Kinder werden nach Angaben Wolfgang Tomiaks im Regierungsbezirk Detmold in integrativen Klassen und in den diversen Sonderschulen unterrichtet. Dabei werde immer versucht, den Ausgleich zu finden zwischen dem Förderbedarf des Kindes, den Interessen der Eltern und den personellen Möglichkeiten der Schule. Die Integration sei wichtig, gleichwohl sollte berücksichtigt werden, dass die Sonderschulen mit sehr gut ausgebildeten Lehrern eine intensive Förderung ermöglichen.
aus: Neue Westfälische - Paderborn, Höxter, Warburg - 02.08.1999
Familie Materne will Entscheidung in Minden
Disput um den Förder-Ort für Alina fortgesetzt
Von Hermann Egelseer-Ludwig
Kreis Höxter. (man) Mit einer Enttäuschung endete gestern für Alina Materne aus Steinheim der hoffnungsfroh erwartete erste Schultag. Die Einschulung für die Achtjährige mit Down-Syndrom in die allgemeine Grundschule wurde vom Schulamt des Kreises Höxter untersagt. ";Die Aufnahme in eine Grundschule ist nicht nötig, sie ist auch nicht erfolgt";, erklärte Schulamtsdirektor Hermann Schmitz.
Die Bezirksregierung habe eindeutig festgelegt, dass der zur Zeit einzig mögliche Förder-Ort für Alina Materne die Schule für Geistigbehinderte in Nieheim-Eversen sei. Gegen diese Verfügung habe die Familie Materne bislang keine Rechtsmittel eingelegt, so daß Alina eigentlich heute an der Einschulung in der Schule unter dem Regenbogen teilnehmen müsste. Schmitz betonte, dass es trotz unterschiedlicher Positionen letztlich darum ginge, die Interessen des Kindes zu wahren.
Adele und Karl-Heinz Materne reagierten enttäuscht ob dieser Haltung: sie hatten gehofft, daß ihre Tochter bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung in einer wohnortnahen Grundschule betreut werden könnte. Ihre große Sorge ist, dass Alina mit dem Besuch der Sonderschule für Geistigbehinderte in ihren weiteren Schulweg festgefahren sei. Nach den guten Erfahrungen im Waldorf-Kindergarten möchten sie, dass Alina in einer allgemeinen Grundschule integrativ gefördert wird. Dabei glauben sie nicht, dass nach einem Jahr der Wechsel in einer Grundschule erfolgen könnte. ";Dann geht für uns der Kampf wieder von vorn los";, meint Adele Materne.
Gestern abend teilte die Familie Materne auf Anfrage mit, daß nach eingehenden Beratungen mit anderen Eltern von Down-Kindern und einem Gespräch mit ihren Rechtsanwalt das Verwaltungsgericht Minden angerufen wird, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen.
aus: Neue Westfälische - Paderborn, Höxter, Warburg - 03.08.1999