Behindertenzentren sollen Frühförderung einstellen
Kassen wollen nicht mehr zahlen / Nachweise verlangt
Von Alexander Polaschek
Für behinderte Kinder soll die jahrelang unumstrittene Frühförderung plötzlich nicht mehr richtig sein: Die Verbände der Krankenkassen in Hessen haben den Behinderten-Einrichtungen die Finanzierung ihrer Therapieleistungen aufgekündigt. Davon betroffen ist auch das Behindertenwerk Main-Kinzig.
MAIN-KINZIG-KREIS. ";Die gesamte Versorgung von behinderten Kindern und Jugendlichen im medizinisch-therapeutischen Bereich bricht zusammen";, fürchtet der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hessen, Günter Woltering. Das Behindertenwerk Main-Kinzig (BWMK) zählt zu den ersten Empfängern des Kündigungsbriefes der Bundesknappschaft in Kassel - und setzt sich an die Spitze einer Protestwelle. Geschäftsführer Martin Berg: ";Ohne Vorwarnung wurden wir aufgefordert, innerhalb einer Woche die Behandlungen einzustellen.";
Betroffen seien in den Betreuungszentren Maintal und Linsengericht 176 Patienten bis sechs Jahre. Sie leiden unter dem Down-Syndrom oder Epilepsie, sind Spastiker, haben geburtsbedingte Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates oder sogar mehrere Behinderungen.
Das BWMK und vergleichbare Träger bieten eine breite Palette an Therapieformen wie Krankengymmnastik, Ergotherapie, Hydrotherapie und Sprachheilbehandlung an, dazu die pädagogische Frühförderung. ";Die umfassende interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Eltern, Ärzten, Pädagogen, Kindergärten oder anderen Therapeuten ermöglicht individuelle und optimale Förderung";, so Berg. Für dieses Hilfesystem könnten frei praktizierende Therapeuten keinen Ersatz bieten: ";In Hessen wird ein Therapienotstand entstehen, der mittelfristig nicht aufzufangen ist.";
Die formale Basis des jetzigen Konfliktes zwischen Trägern und Kassen bildet die ";Heilmittelvereinbarung";, nach der die Träger bestimmte Voraussetzungen erbringen müssen, um ihre Leistungen mit den Kassen abrechnen zu dürfen. Die Kassen rechtfertigen ihre Kündigungsserie mit der angeblichen Nichterfüllung einiger dieser Bedingungen. So wird für das BWMK verlangt, dass alle Therapeuten zwei Jahre Berufserfahrung vor ihrer Anstellung dort nachweisen können. Wohlfahrtsverbände-Sprecher Woltering sieht darin eine ";sehr subjektive Auslegung der Vereinbarung";. Tatsächlich sei die zweijährige Vorerfahrung nur für eine der beschäftigten Kräfte vorgeschrieben.
Weiter beanstanden die Kassen das Fehlen von Nachweisen, dass alle Therapeuten hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Woltering: ";Dafür gibt es überhaupt keine Grundlage."; Zudem sei es ein Skandal, dass von heute auf morgen allen Einrichtungen gekündigt worden sei, ohne den Trägern Gelegenheit zur Stellungnahme oder Nachreichen von Dokumenten zu geben. Es liege die Vermutung nahe, dass die Gegenseite sich formaler Haarspaltereien bediene, um sich zu Lasten einer Minderheit Kosten vom Halse zu schaffen. Das BWMK betreut seine Patienten seit 15. Dezember ohne Honorarzusage und hofft, die Kassen gerichtlich zur Zahlung zu verpflichten.
Die Kassen hingegen argumentieren damit, dass die Qualität der Behandlung gesichert werden müsse. AOK-Sprecherin Ulrike Hadem sagte gestern, die Liga der freien Wohlfahrtspflege sei seit Januar 2000 mehrmals angemahnt worden, die mit ihr vereinbarten Nachweise vorzulegen. Fast ein Jahr lang hätten die Kassen erklärtermaßen unter Vorbehalt gezahlt. Der Stopp sei somit keineswegs aus heiterem Himmel erfolgt. In der Mehrzahl der Einrichtungen seien mit den ";erst auf nachhaltiges Drängen"; vorgelegten Nachweisen erhebliche Qualitätsmängel zu Tage getreten. Alternativ stünden genügend niedergelassene Therapeuten bereit, um die medizinische Versorgung behinderter Kinder auf hohem Niveau zu leisten.