Zunehmende Kritik an Spätabtreibungen
Unlösbare Konflikte für Mediziner und Eltern - Beratung soll verbessert werden
Seit 1995 gibt es für eine Abtreibung bei medizinischer Indikation keine Frist mehr. Die Folge: Die Zahl der Spätabtreibungen steigt - und auch die Zahl der Babys, die dabei lebend zur Welt kommen. Ärzte fordern eine Gesetzesänderung, doch die Politik fürchtet sich davor.
Von Barbara Thurner-Fromm
Vor zwei Jahren sorgte das ";Oldenburger Baby'' bundesweit für Schlagzeilen. Es war in der 26. Schwangerschaftswoche abgetrieben worden, nachdem Untersuchungen ergeben hatten, daß es am Down-Syndrom litt, also schwer behindert zur Welt kommen würde. Doch das 690 Gramm schwere Kind lebte. Es überlebte auch die zehn Stunden nach der Abtreibung, in denen es medizinisch nicht versorgt wurde. Rechtliche Konsequenzen hat dies für den verantwortlichen Arzt nicht: Eine Anzeige des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe wegen versuchter Tötung durch Unterlassung wurde im Mai eingestellt. Am Mittwoch entschied die niedersächsische Ärztekammer, daß der Arzt auch keine berufsrechtlichen Folgen fürchten muß.
Ein Gynäkologe in Zittau ging Anfang des Monats noch weiter. Er nahm auf Verlangen einer 29jährigen in der 25. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung vor, weil Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen waren, daß das Kind vermutlich an Zwergenwuchs leide. Als das Baby lebend zur Weit kam, soll er nach Zeugenaussagen verboten haben, es zu behandeln und es schließlich sogar erstickt haben, indem er Mund und Nase abdeckte. Gegen den umgehend suspendierten Chefarzt ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen illegaler Abtreibung und Totschlags.
Seit Jahren schon warnen die Ärzte vor den ethischen Folgen des 1995 geänderten Abtreibungsrechts. Damals wurde die sogenannte embryopathische Indikation, die eine Abtreibung bei einer schweren Behinderung des Kindes straffrei stellte, abgeschafft, um nicht den Eindruck zu vermitteln, behindertes Leben werde als minderwertig zur Disposition gestellt. Es war freilich nur verbale Camouflage, denn nach der medizinischen Indikation ist eine Abtreibung weiterhin straffrei, wenn ein Fetus schwer geschädigt ist und der Mutter nicht zugemutet werden kann, die Schwangerschaft auszutragen. Anders als für andere Indikationen gibt es dafür keine zeitliche Beschränkung, weil pränatale Diagnostik oft erst nach der Zwölf-Wochen-Frist möglich ist. Auch eine Schwangerschaftsberatung vor einem Abbruch ist in solchen Fällen nicht vorgeschrieben.
In der Praxis führte die Neuregelung zu einem Anstieg der medizinisch indizierten Abtreibungen: 1996 registrierte das Statistische Bundesamt 2027, im Jahr darauf 2279 und 1998 allein in den ersten drei Quartalen bereits 3262 Fälle. Angesichts der insgesamt rund 131000 Abtreibungen 1998 ist die Fallzahl also gering. Gleichwohl sieht die deutsche Ärzteschaft die Entwicklung mit ";großer Sorge''. In einer Entschließung des diesjährigen Deutschen Ärztetags heißt es, ";späte Schwangerschaftsabbrüche mit dem Risiko der Lebendgeburt stürzen Eltern und Ärzte in unlösbare Konflikte''. In der Tat stecken die Ärzte in einem Dilemma. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Hüppe stellte das Bundesjustizministerium fest: ";Überlebt ein Kind die Abtreibung und wird dabei zusätzlich geschädigt, können ihm Schadensersatzansprüche gegen den Arzt zustehen, der die Abtreibung vorgenommen hat''. Stellt der behandelnde Arzt allerdings den ";Erfolg'' des Eingriffs sicher und läßt das Kind sterben, macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Will er ganz sichergehen, bleibt ihm nur die Todesspritze.
Doch der ";Fetozid lebensfähiger Feten'', so der Ärztetag, ";ist aus medizinisch-ethischer Sicht weder berufsrechtlich noch strafrechtlich bisher geklärt und bedeutet für die beteiligten Kollegen eine ungeheure Belastung''. Der Abgeordnete Hüppe formuliert es drastischer: ";Deutschland ist dabei, die Schwelle zur Früheuthanasie zu überschreiten''. Deshalb fordert die Bundesärztekammer wieder eine Abtreibungsfrist zwischen der 22. und 24. Schwangerschaftswoche.
Ethisch hoch problematisch ist auch, daß bei der ";Babyqualitätskontrolle'' die Bandbreite nach Ansicht von Ärzten immer größer wird. Was ist eine schwere Schädigung? Reicht dafür der bloße Verdacht - der sich im Zittauer Fall nicht einmal bestätigt haben soll? Unter welchen Umständen kann einer Mutter die Austragung zugemutet werden und wann nicht? Es kommt nicht von ungefähr, daß sich nun die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gemeinsam mit der Ärzteschaft an die Öffentlichkeit wendet und vor Mißbrauch dieser Indikation warnt. Untersuchungen haben ergeben, daß zwischen 1980 und 1986 zehn Prozent der Feten mit Down-Syndrom vorgeburtlich diagnostiziert und abgetrieben wurden; 1997 waren es bereits 40 Prozent.
Auch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sieht angesichts dieser Entwicklung Handlungsbedarf. Sie will Spätabtreibungen möglichst verhindern, an das Pulverfaß Paragraph 218 aber nicht rühren. Ihr Vorschlag, das Problem durch eine Art Selbstverpflichtung der Ärzteschaft zu regeln, lehnen die Ärzte als ungenügend ab. Auch die jetzt nachgeschobene Idee, Eltern besser zu beraten und durch eine verbesserte Statistik mehr über die Ursachen von Spätabtreibungen zu erfahren, soll vor einem eines bewirken: Das Problem zu entschärfen, ohne ";die Büchse der Pandora wieder zu öffnen''. Doch der Druck wächst.
Stuttgarter Zeitung - Politik - 23.07.99