Gegen Selektion vor der Geburt
Lebenshilfe lehnt Nackenfaltenmessung im Rahmen der Schwangerenvorsorge ab
Zum Standard der Schwangerenvorsorge gehören seit langem drei Ultraschalluntersuchungen. Sie wurden sinnvollerweise zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Überwachung ihres Verlaufs eingeführt. Nun aber erwägt der Gemeinsame Bundesausschuss, der medizinische Methoden bewertet und darüber entscheidet, welche zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören sollen, den Zweck dieser Ultraschalluntersuchungen auszudehnen.
In der Überlegung ist, die so genannte Nackenfaltenmessung grundsätzlich mit in den ersten Ultraschallcheck hineinzunehmen. Dabei wird die Dicke der Nackenfalte gemessen, die einen Hinweis auf eine mögliche Behinderung des Embryos – vor allem Down-Syndrom und Herzfehler – geben kann. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat in einer Stellungnahme ihre Argumente gegen diese Untersuchung als Standard formuliert.
So sei es nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, Untersuchungen anzubieten, die ohne therapeutische Ansatzmöglichkeiten einzig der Suche nach einer Behinderung gelten. Auch in den Mutterschafts-Richtlinien ist dies nicht vorgesehen.
Zudem sei die Messung der Nackenfaltendichte wenig aussagekräftig, da sie lediglich auf ein erhöhtes Risiko hinweist. Bei jeder achten Frau sei der Wert zwar "positiv", aber die allermeisten Frauen bekommen trotzdem ein Kind ohne Behinderung. "Sie werden also grundlos beunruhigt", so Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Medizinerin und Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Erst eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Untersuchung des Mutterkuchens, die Fehlgeburten auslösen können, würden Wochen später Klarheit über die mögliche Diagnose einer Behinderung ergeben.
In der Bereitschaft, so viele Frauen in Unsicherheit zu stürzen, um bei möglichst vielen Ungeborenen das Down-Syndrom zu diagnostizieren, zeigt sich die gesellschaftliche Einschätzung eines Lebens mit Down-Syndrom. Die Lebenshilfe hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, wie wenig diese Einschätzung mit der Realität von Menschen mit Down-Syndrom zu tun hat. Ihre Behinderung steht weder der eigenen Zufriedenheit noch dem Glück der Familie im Wege.
Bedenklich sei, dass Frauen über Maßnahmen der Mutterschaftsvorsorge nicht aufgeklärt werden. "Es ist ein grundsätzliches Problem, dass Schwangere zu wenig darüber informiert werden, wozu die vorgeburtlichen Untersuchungen dienen, und dass sie gar nicht erst um Einwilligung gefragt werden", so Dr. Nicklas-Faust. Nicht erst seit einem Rechtsgutachten aus dem Jahr 2002 sei klar: Es liegt in der Pflicht des Arztes, das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren zu achten und sie ausreichend zu informieren. Die Frau habe das Recht, zu pränataldiagnostischen Untersuchungen nein zu sagen.
Die Lebenshilfe hält es für hilfreich, jene Untersuchungen, die allein das Ziel verfolgen, eine eventuelle Behinderung des Kindes aufzudecken, von der eigentlichen Mutterschaftsvorsorge zu trennen. Damit würde deutlicher gemacht, was welchem Zweck dient.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht immer mehr die Gefahr, dass die Pränataldiagnostik hauptsächlich dazu genutzt wird, behindertes Leben zu selektieren. Diese Befürchtung wird durch die Überlegung, als Screening die Nackenfaltendichte messen zu lassen, eindeutig bestätigt.
"Es werden große Anstrengungen unternommen, Behinderungen aufzudecken, mit der Folge, dass es in den meisten Fällen zu einem Abbruch kommt, trotz guter Lebensprognose beispielsweise von Kindern mit Down-Syndrom", bedauert Jeanne Nicklas-Faust.
Dazu stehe in Diskrepanz, dass weit weniger gesellschaftliche und ärztliche Anstrengungen unternommen werden, um die in der Schwangerschaft am häufigsten erworbene Behinderung, die Alkoholembryopathie, zum Beispiel durch Aufklärung und Beratung von Schwangeren zu verhindern.
Mit dem umfassenden Angebot vorgeburtlicher Diagnostik verknüpft sich zunehmend die Vorstellung, Behinderung sei vermeidbar. Dazu Dr. Nicklas-Faust: "Das ist ein Trugschluss, denn die wenigsten Behinderungen sind vorgeburtlich. Die meisten entstehen im Verlauf der Geburt oder danach. Auch viele Kinder, die als Frühchen zur Welt kamen, haben später eine Behinderung." Laut einer aktuellen Langzeitstudie haben vier von fünf Kindern im Alter von sechs Jahren, die vor Ende der 26. Woche geboren wurden, eine körperliche oder geistige Behinderung.
von der Pressestelle, Bundesvereinigung Lebenshilfe - 26.07.05